Baumbestandsplan: Warum er beim Hausbau unverzichtbar ist

Klein, aber entscheidend

Was ist ein Baumbestandsplan?

Ein Baumbestandsplan ist eine zeichnerische Darstellung aller vorhandenen Bäume auf einem Grundstück – inklusive Art, Stammumfang, Kronendurchmesser und Standort. Oft wird er im Maßstab 1:500 oder 1:1000 erstellt und ist eine wichtige Voraussetzung bei Bauanträgen oder dem Abriss bestehender Gebäude.

Kurz gesagt: Der Baumbestandsplan dokumentiert, welche Bäume auf einem Grundstück stehen – und ob sie gefällt oder geschützt werden müssen.

Warum ist ein Baumbestandsplan wichtig?

Beim Hausbau oder bei der Neubebauung eines Grundstücks spielen Umwelt- und Naturschutz eine zentrale Rolle. Viele Kommunen haben strenge Vorgaben zum Schutz von Bäumen. Ohne einen Baumbestandsplan ist es kaum möglich, eine Baugenehmigung zu erhalten – denn die Behörden müssen prüfen, ob geschützte Bäume betroffen sind.

Ein Baumbestandsplan hilft dabei:

  • Genehmigungen zu beschleunigen
  • Risiken für Bußgelder zu vermeiden
  • den Bau effizient zu planen
  • gesetzliche Vorgaben einzuhalten

Wann ist ein Baumbestandsplan Pflicht?

Ein Baumbestandsplan ist nicht immer verpflichtend, wird aber in folgenden Fällen meist verlangt:

  • Bei der Einreichung eines Bauantrags
  • Wenn größere Erdarbeiten geplant sind
  • Bei der Umwidmung von Grundstücksflächen
  • Im Rahmen eines Abrissantrags
  • Wenn geschützte Baumarten betroffen sein könnten
  • Für den landschaftspflegerischen Begleitplan

Wer erstellt den Baumbestandsplan?

Ein Baumbestandsplan darf nicht einfach selbst per Hand gezeichnet werden. In der Regel wird er von einem Fachplaner erstellt, zum Beispiel:

  • Landschaftsarchitekten
  • Baumsachverständige
  • Garten- und Landschaftsplaner
  • Stadtplanungsbüros

💡 Tipp: Manche Vermessungsbüros bieten Baumbestandspläne gleich mit an, wenn sie den Lageplan für das Grundstück erstellen. Aber es ist wichtig, den erforderlichen Leistungsumfang im Voraus klar und eindeutig abzustimmen, da Vermessungsbüros häufig keine Angaben zu Baumarten im Plan eintragen.

Was gehört dazu?

Ein vollständiger Baumbestandsplan enthält:

BestandteilBeschreibung
LageplanÜbersicht über das Grundstück (Maßstab 1:500 oder 1:1000)
Einzeichnung aller BäumeMit Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser, Höhe
Kennzeichnung geschützter BäumeNach kommunaler Baumschutzsatzung
Fällabsichten / geplante EingriffeWenn Bäume entfernt oder zurückgeschnitten werden sollen
Fotodokumentation (optional)Zur besseren Nachvollziehbarkeit
Legende und MaßstabEinheitliche Symbole und Maßangaben

Welche Bäume sind geschützt?

Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Typische Schutzkriterien:

  • Stammumfang ab 60–80 cm (in 1 m Höhe gemessen)
  • Baumart (z. B. Eiche, Buche, Platane)
  • Alter und Seltenheit
  • Lage im Außenbereich oder geschützten Biotopen

⚠️ Achtung: Auch tote Bäume können unter Schutz stehen, wenn sie Lebensraum für Tiere bieten.

Darf ich Bäume einfach fällen?

Nein! Selbst auf dem eigenen Grundstück darfst du einen Baum nicht ohne Genehmigung fällen, wenn er unter die kommunale Baumschutzsatzung fällt. Der Baumbestandsplan dient hier als Entscheidungsgrundlage für die Behörde.

Erlaubt ist eine Fällung meist nur:

  • Bei Gefahr im Verzug (z. B. Sturmschaden)
  • Wenn ein Hausbau nicht anders möglich ist
  • Mit Ersatzpflanzung (Ausgleichsmaßnahmen)

Baumbestandsplan und Bebauungsplan – wie hängt das zusammen?

Im Bebauungsplan (B-Plan) kann festgelegt sein, welche Bäume auf dem Grundstück stehen bleiben müssen oder wie viel Grünfläche erhalten bleibt. Ein Baumbestandsplan hilft dabei, die Vorgaben aus dem B-Plan zu prüfen und zu erfüllen.

Beispiel:

Bebauungsplan Vorgabe: Mindestens 20 % des Grundstücks müssen unversiegelt bleiben, Großbäume entlang der Grundstücksgrenze sind zu erhalten.

Hier muss der Baumbestandsplan die betroffenen Bäume exakt dokumentieren.

So läuft die Erstellung eines Baumbestandsplans ab

  1. Auftrag an Fachplaner vergeben
  2. Vor-Ort-Termin zur Baumaufnahme
  3. Auswertung + Planzeichnung
  4. Abstimmung mit Architekt / Bauplan
  5. Einreichung bei der Behörde

Dauer: 1 bis 3 Wochen
Kosten: Zwischen 300 und 1000 Euro – je nach Grundstücksgröße und Baumanzahl

Praxisbeispiel: Baumbestandsplan für ein Einfamilienhaus

Familie Muster möchte ein altes Haus abreißen und neu bauen. Auf dem Grundstück stehen sieben große Laubbäume. Es wird verlangt:

  • einen amtlichen Lageplan
  • einen Baumbestandsplan
  • eine Einschätzung zur Fällnotwendigkeit

Der Landschaftsarchitekt erstellt einen digitalen Plan, markiert geschützte Bäume und gibt eine Empfehlung für Ersatzpflanzungen. Nach Vorlage des Plans erteilt die Stadt die Fällgenehmigung unter Auflagen.

Was passiert ohne Baumbestandsplan?

Ohne Baumbestandsplan kann es teuer werden:

  • Bußgelder bis 50.000 € bei ungenehmigter Fällung
  • Baustopp oder Verzögerungen bei der Baugenehmigung
  • Nachforderungen durch die Behörde (z. B. neue Pflanzungen)
  • Imageverlust bei größeren Projekten

Tipps für Bauherren

  • Frühzeitig beim Bauamt nachfragen, ob ein Baumbestandsplan gefordert wird
  • Alle Bäume dokumentieren – auch kleinere!
  • Fachgerechte Erstellung durch Planer beauftragen
  • Abstimmung mit Architekt und Gartenplaner
  • Ersatzpflanzungen frühzeitig einkalkulieren

Fazit: Baumbestandsplan – klein, aber entscheidend

Der Baumbestandsplan ist zwar nur ein Teil der Bauplanung, kann aber große Auswirkungen auf den Ablauf und die Kosten eines Projekts haben. Wer ihn frühzeitig beachtet und sauber erstellen lässt, vermeidet Ärger mit der Behörde, spart Zeit – und schützt zugleich die Natur.